Sonntag, 7. September – 12. Sonntag nach Trinitatis
„Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen, und den glimmenden Docht wird er nicht auslöschen.“ (Jesaja 42,3)
Gottesdienst in Biberach (Ev. Kirche)
9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrerin L. Sandford)
Gottesdienst in Bonfeld (Ev. Kirche)
10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrerin L. Sandford)
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Gottesdienste am 14. September
9.30 Uhr Fürfeld, Ev. Kirche (Pfarrer T. Binder)
10.30 Uhr Kirchhausen, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche (Pfarrer T. Binder)
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Bibelstunde
am Mittwoch, 10. September um 19.30 Uhr bei Familie Tüngler, Asperger Str. 11.
Mittagstisch für Senioren und Seniorinnen
am Donnerstag, 11. September um 12.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Biberach. Auf dem Speiseplan steht Kürbiscremesuppe, Schnitzel und Kartoffelsalat. Zum Nachtisch gibt es Traubenquark. Und wie immer eine Tasse Kaffee zum Abschluss. Wir freuen uns auf Sie. Anmelden können Sie sich bis Dienstag, 9. September im Ev. Pfarramt 07066-901123 oder bei Ingrid Mayer 07066-9006830.
Kirchenwahl 2025 – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt.
Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird folgendes bekanntgegeben:
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend.
Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.
Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird.
Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird und will darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet:
„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist; ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“
Die vorgeschlagenen Bewerber/innen müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein/e Bewerber/in darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.
Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis Freitag, 10. Oktober 2025 bis 18 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt der Kirchengemeinde Biberach-Kirchhausen-Fürfeld, Erhard-Schnepf-Gasse 6, 74078 Heilbronn-Biberach schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.
In unserer Gemeinde sind 11 Kirchengemeinderäte und –rätinnen zu wählen – und zwar
aus Biberach 5, aus Kirchhausen 3, und aus Fürfeld 3 Kirchengemeinderäte und –rätinnen.
Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 22 Bewerber/innen unter Angabe von Name, (Haupt-)Beruf und Wohnung in ziffernmäßig geordneter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens 10 zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Wohnung zu unterzeichnen.
Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis 6 Heilbronn-Enzkreis. Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge beim Vorsitzenden des Vertrauensausschusses, c/o Kirchliche Verwaltungsstelle Heilbronn, Am Wollhaus 13, 74072 Heilbronn bis spätestens 19. September bis 18 Uhr einzureichen.
In unserem Wahlkreis sind zwei Laien und ein Theologe zu wählen. Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerber/inne/n enthalten; die Bewerber/innen sind nach Theologen und Laien getrennt in geordneter Reihenfolge aufzuführen. Diese Wahlvorschläge sind von mindestens 20 im Wahlkreis wahlberechtigten Gemeindegliedern zu unterzeichnen.
Wir bitten alle Gemeindeglieder, Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen. – Oder: Melden Sie sich im Pfarramt, wenn Sie selbst Interesse haben oder jemanden vorschlagen möchten!!!!
Bei nachstehenden Terminen können Sie unsere amtierenden Mitglieder des KGR kennenlernen und sich bei ihnen über die Arbeit des KGR informieren. Kommen Sie doch gerne bei einem der Kirchenwahlcafés vorbei, jeweils nach dem Gottesdienst
- Sept. in Kirchhausen, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche (um 11.30 Uhr)
- Sept. in Biberach, Evang. Kirche (um 10.30 Uhr)
- Sept. in Fürfeld, Evang. Kirche (um 10.30 Uhr)
Kirche lebt vom Engagement ihrer Mitglieder – auch von Ihrem!
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