Vermietungen

Wir vermieten Räume im Gemeindehaus in Biberach und in der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche in Kirchhausen.

Bitte beachten Sie:

  1. Wir vermieten nur an Personen oder Gruppen, die in Biberach, Kirchhausen oder Fürfeld ansässig sind.
  2. Vermietungen sind nur an Wochenenden (Sa/So) möglich, nicht an Werktagen (Mo-Fr).
  3. Vom 23.12. bis 01.01., in der Karwoche und an den Osterfeiertagen wird nicht vermietet.

 

Alle Anfragen zu Vermietungen nimmt Frau Elke Gräßle, Tel. 07066-901123 (Mo-Mi+Fr, 9-11.30 Uhr) entgegen.

 

Gemeindehaus Biberach

 

Auszug aus der Hausordnung (Gemeindehaus Biberach)

5. Die gemieteten Räume können zum Aufbauen und Dekorieren nur ab der im Mietvertrag vereinbarten Zeit benutzt werden.
6a. Parkmöglichkeiten gibt es in der Erhard-Schnepf-Gasse nur ganz wenige. Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin, dass sie auf den Parkplätzen in der Weirachstraße oder in der Unterlandstraße/Keltergasse parken.
6b. Rauchen Sie bitte nicht vor dem Haupteingang des Gemeindehauses. Schicken Sie Ihre Gäste bitte durch eine Gartentüre in den Garten des Gemeindehauses. Vermeiden Sie bitte größere Ansammlungen vor dem Haupteingang, um der Nachbarschaft willen.
6c. Die Aufräumungsarbeiten müssen grundsätzlich am nächsten Tag um 10.00 Uhr abgeschlossen sein.
Leergut, Wertstoffe und Abfälle müssen vom Mieter mitgenommen werden.
Nach jeder Veranstaltung sind die Tische aufzuräumen und die Stühle zu stapeln.
Die Räume sind besenrein zu hinterlassen. Grober Schmutz ist – auch in den Fluren - zu entfernen. Im Falle einer notwendigen Nachreinigung durch die Hausmeisterin werden die Kosten in Rechnung gestellt. (pro angefangene Stunde € 10,00, mindestens jedoch € 20,00).
Das Geschirr ist sauber an die dafür vorgesehenen Plätze zu räumen.
Auch nach dem Spülen mit der Spülmaschine müssen Geschirr und Gläser abgetrocknet bzw. ausgerieben werden.
Im Falle einer notwendigen Geschirrnachreinigung durch die Hausmeisterin werden die Kosten in Rechnung gestellt (pro angefangene Stunde € 10,00, mindestens jedoch € 20,00)
Für die Gruppen der eigenen kirchlichen Arbeit gilt außerdem die jeweils mit dem Pfarrer getroffene Vereinbarung. Die Aufräumungsarbeiten müssen jedoch spätestens an dem auf die Veranstaltung folgenden Vormittag abgeschlossen sein. Dabei ist unbedingt auf die Gottesdienstzeiten Rücksicht zu nehmen.
7. Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft sind die Fenster ab 22.00 Uhr zu schließen und der Lärm auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Bis spätestens 1 Uhr sind die Veranstaltungen zu beenden.
8. Beschädigungen von Mobiliar, zu Bruch gegangenes Geschirr oder vorgefundene Schäden sind der Hausmeisterin unbedingt zu melden.
9. Nägel oder Haken dürfen nicht in die Böden, Wände, Decken oder Einrichtungsgegenstände eingeschlagen werden. Dekorationen müssen feuerhemmend imprägniert sein.

Dietrich-Bonhoeffer-Kirche in Kirchhausen

 

 

Auszug aus der Hausordnung (DBK)

5. Die gemieteten Räume können zum Aufbauen und Dekorieren nur ab der im Mietvertrag vereinbarten Zeit benutzt werden.
6a. Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Parkplatz neben der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche.
6b. Im Gebäude ist das Rauchen verboten. Versorgen Sie die Gäste, die vor dem Gebäude rauchen, bitte mit einem Aschenbecher, um Verschmutzungen im Gelände zu vermeiden. Vermeiden Sie bitte auch Lärm vor dem Gebäude.
6c. Die Aufräumungsarbeiten müssen grundsätzlich am nächsten Tag um 09.00 Uhr abgeschlossen sein.
Leergut, Wertstoffe und Abfälle müssen vom Mieter mitgenommen werden.
Nach jeder Veranstaltung sind die Tische aufzuräumen und die Stühle zu stapeln.
Die Räume sind besenrein zu hinterlassen. Grober Schmutz ist – auch in den Fluren - zu entfernen. Im Falle einer notwendigen Nachreinigung durch die Hausmeisterin werden die Kosten in Rechnung gestellt. (pro angefangene Stunde € 10,00, mindestens jedoch € 20,00).
Das Geschirr ist sauber an die dafür vorgesehenen Plätze zu räumen.
Auch nach dem Spülen mit der Spülmaschine müssen Geschirr und Gläser abgetrocknet bzw. ausgerieben werden.
Im Falle einer notwendigen Geschirrnachreinigung durch die Hausmeisterin werden die Kosten in Rechnung gestellt (pro angefangene Stunde € 10,00, mindestens jedoch € 20,00)
Für die Gruppen der eigenen kirchlichen Arbeit gilt außerdem die jeweils mit dem Pfarrer getroffene Vereinbarung. Die Aufräumungsarbeiten müssen jedoch spätestens an dem auf die Veranstaltung folgenden Vormittag abgeschlossen sein. Dabei ist unbedingt auf die Gottesdienstzeiten Rücksicht zu nehmen.
7. Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft sind die Fenster ab 22.00 Uhr zu schließen und der Lärm auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Bis spätestens 1 Uhr sind die Veranstaltungen zu beenden.
8. Beschädigungen von Mobiliar, zu Bruch gegangenes Geschirr oder vorgefundene Schäden sind der Hausmeisterin unbedingt zu melden.
9. Nägel oder Haken dürfen nicht in die Böden, Wände, Decken oder Einrichtungsgegenstände eingeschlagen werden. Dekorationen müssen feuerhemmend imprägniert sein.