Biberach
Pfarrer i.R. Erhard Mayer (Vertretung)
Sekretärin Elke Gräßle
Erhard-Schnepf-Gasse 6
74078 HN-Biberach
Telefon (07066) 901123
Telefax (07066) 901124
eMail: elke.graessle@elkw.de
Kirchhausen und Fürfeld
Pfarrer Thomas Binder
Sekretärin Hilde Mayer
Untere Torstr. 3
74906 Bad Rappenau-Fürfeld
Telefon (07066) 8125
Telefax (07066) 910254
eMail: pfarramt.fuerfeld@elkw.de
An diesen Sonntagen ist eine Taufe möglich (Biberach und Fürfeld: 09.30 Uhr; Kirchhausen und Bonfeld: 10.30 Uhr)
Häufige Fragen
Alle, die Mitglied der evangelischen Kirche, konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sind, können Paten werden. Auch Angehörige der meisten anderen christlichen Kirchen sind zugelassen. Um sicherzugehen, besprechen Sie Ihre Wünsche in jedem Fall mit der Pfarrperson, die das Kind taufen soll.
Im Taufgottesdienst bekennen die Eltern und die Pat*innen des Täuflings gemeinsam mit der Gemeinde ihren christlichen Glauben und versprechen, Verantwortung für die christliche Erziehung des Kindes zu übernehmen. Wer nicht getauft ist, keiner christlichen Kirche angehört oder ausgetreten ist, kann daher kein Taufpate / keine Taufpatin werden.
Mindestens ein Pate / eine Patin ist notwendig. Größtenteils wählen Eltern allerdings zwei Paten / Patinnen für ihr Kind. Wenn Sie keine geeigneten Personen benennen können, kann die Pfarrperson Sie bei der Suche unterstützen. Manchmal stellen sich auch aktive Gemeindemitglieder als Pat*innen zur Verfügung.
Taufpaten und Taufzeugen spielen beide eine wichtige Rolle im Leben und im Glaubensweg eines Täuflings, doch ihre Aufgaben und Bedeutungen unterscheiden sich grundlegend.
Ein Taufpate ist eine Person, die offiziell von der Kirche anerkannt wird, um den Täufling auf seinem Weg im christlichen Glauben zu begleiten. Dieses Amt setzt voraus, dass der Pate selbst getauft und Mitglied der Kirche ist. Als Pate verpflichtet man sich, den Täufling im Glauben zu unterstützen, für ihn zu beten und ihm als Vorbild im christlichen Leben zu dienen.
Im Gegensatz dazu steht der Taufzeuge. Diese Rolle kann jemand übernehmen, der die kirchlichen Voraussetzungen für das Patenamt nicht erfüllt, beispielsweise weil er konfessionslos ist. Die Hauptaufgabe eines Taufzeugen beschränkt sich darauf, bei Bedarf bezeugen zu können, dass die Taufe stattgefunden hat. Taufzeugen können ebenfalls im Taufregister vermerkt werden, aber sie übernehmen keine offizielle Rolle im religiösen Leben des Täuflings, wie es Paten tun.
Falls es schwierig ist, einen geeigneten Taufpaten zu finden, erlaubt es die Württembergische Landeskirche, stattdessen Taufzeugen zu benennen. Diese Regelung ermöglicht es Familien, Personen, die ihnen wichtig sind und die sie als Begleiter für ihr Kind wünschen, auch ohne die Erfüllung der kirchlichen Voraussetzungen, an der Taufe teilhaben zu lassen.
Da das Kind mit der Taufe immer auch in eine konkrete Gemeinschaft aufgenommen wird, gibt es keine ökumenischen Taufen. Wenn Sie als Eltern unterschiedlichen Konfessionen angehören, können sie wählen, in welcher der Kirchen Sie Ihr Kind taufen lassen möchten.
Um eine Entscheidung zu finden, können Sie etwa überlegen, wer von Ihnen schwerpunktmäßig eher an der religiösen Erziehung des Kindes beteiligt sein wird oder von welcher Konfession das Umfeld, in dem Ihr Kind aufwächst, eher geprägt sein wird.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie Ihr Kind durch die Taufe nicht für immer auf eine Konfession festlegen. Ihr Kind darf also weiterhin mit beiden Konfessionen Erfahrungen sammeln und kann sich später selbst für eine entscheiden.
Auf eigenen Wunsch ist in einigen Landeskirchen die Entbindung vom Patenamt aus vertretbaren Gründen möglich. Bei einem Kirchenaustritt ruht das Amt. Das kann auch im Taufregister vermerkt werden. Am besten klären Sie Ihr Anliegen im Gespräch mit der Pfarrperson ihrer Ortsgemeinde.
Eine Entbindung vom Patenamt ist, wenn überhaupt, nur auf eigenen Wunsch möglich. Das Patenamt kann nicht gegen den Willen der Patin / des Paten entzogen werden. Suchen Sie im Konfliktfall das Gespräch, um Probleme gemeinsam zu lösen. Sie können Ihre Pfarrperson zu einem klärenden Gespräch dazu bitten.
Was wir von Ihnen vor der Taufe brauchen:
- Online-Anmeldung. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular hier online aus: Taufanmeldung Bi-Ki-Fü
- Eine Geburtsurkunde des Taufkindes; gegebenenfalls Ihr Stammbuch, damit wir dort die Taufe eintragen können.
- Taufspruch. Bitte teilen Sie uns mit, welchen Taufspruch Sie für Ihr Kind ausgesucht haben. Es muss ein Bibelspruch sein, den Sie unter www.taufspruch.de (Empfehlung!) oder auch direkt aus der Bibel aussuchen können. Ausgewählte Taufsprüche finden Sie auch hier: Taufsprüche_Stand 2011
- Patenbescheinigung. Die Patinnen bzw. Paten müssen Mitglied einer christlichen Kirche sein. Falls Sie nicht evangelisch sind bzw. nicht in Biberach, Kirchhausen oder Fürfeld wohnen, brauchen wir eine Patenbescheinigung, die jeweils beim Wohnsitzpfarramt des/der jeweiligen Paten/Patin zu bekommen ist.
- Dimissoriale. Falls Sie nicht in Biberach, Kirchhausen oder Fürfeld wohnen: ein „Dimissoriale“ (Entlass-Schein) Ihres Wohnsitzpfarramts. (Damit genehmigt das für Sie zuständige Pfarramt die Taufe in Biberach, Kirchhausen oder Fürfeld.)
Merkblätter und Formulare zur Taufe
- 03a_Merkblatt_Taufe im Gottesdienst (Taufe im Sonntagmorgen-Gottesdienst - Biberach, Kirchhausen und Fürfeld)
- Merkblatt_Taufe-im-Taufgottesdienst (Sonntag nachmittag, nur Biberach)
- Merkblatt_Taufe-bei-Trauungen (Taufe im Traugottesdienst)
- Taufsprüche_Stand 2011 (Vorschläge für Taufsprüche)
- Fürbitte bei einer Taufe (gelesen von Paten oder anderen Familienmitgliedern)