Biberach
Pfarrer i.R. Erhard Mayer (Vertretung)
Sekretärin Elke Gräßle
Erhard-Schnepf-Gasse 6
74078 HN-Biberach
Telefon (07066) 901123
Telefax (07066) 901124
eMail: erhard.mayer@ekbk.de
Kirchhausen und Fürfeld
Pfarrer Thomas Binder
Sekretärin Hilde Mayer
Untere Torstr. 3
74906 Bad Rappenau-Fürfeld
Telefon (07066) 8125
Telefax (07066) 910254
eMail: pfarramt.fuerfeld@elkw.de
Wichtige Fragen zur Trauung
Genau genommen nicht. Aber wenn ein Partner oder eine Partnerin evangelisch und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers beziehungsweise einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies oft „ökumenisch“ genannt.
Soll die Trauung in einer anderen Gemeinde als der Heimatgemeinde stattfinden, benötigen Sie eine Zustimmungserklärung. Dieses Dimissoriale bekommen Sie von Ihrer Kirchengemeinde. Gründe dafür gibt es immer wieder: Die persönliche Verbundenheit mit der dortigen Pfarrerin oder dem Pfarrer. Vielleicht wohnen dort viele Angehörige, die bei der Trauung dabei sein möchten. Oder es besteht eine familiäre Tradition.
Bitte nehmen Sie gleichzeitig Kontakt zu der Kirchengemeinde auf, in der Sie sich trauen lassen möchten. Eventuell können bei einer Trauung in einer anderen Gemeinde Kosten für das Personal (Küsterei und Kirchenmusik) oder den Erhalt des Kirchengebäudes auf Sie zukommen.
In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört ein Ehepartner oder eine -partnerin der evangelischen, der zweite einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden.
Ist einer der beiden nicht in der Kirche, gibt es verschiedene Regelungen: Einige Landeskirchen bieten trotzdem eine evangelische Trauung an. Andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines „Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung“. Die nähere Gestaltung dieses Gottesdienstes fällt in den einzelnen Gemeinden in Deutschland unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, fragen Sie bitte in der Gemeinde nach, wo Sie getraut werden wollen.
Ist keiner von Ihnen Kirchenmitglied, ist eine kirchliche Trauung nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie unter dem Stichwort: evangelisch werden auf evangelisch.de weitere Informationen.
Dies ist in den Kirchengemeinden unterschiedlich geregelt. Während der Traugottesdienst in vielen Gemeinden für Kirchenmitglieder kostenlos ist, erheben andere eine geringe Gebühr. Sollten Sie nicht in Ihrer heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche Kosten entstehen. Fragen Sie in diesem Fall den zuständigen Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin nach den örtlichen Regelungen.
Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen oder vorgesehenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie jedoch selbst bezahlen und meist auch selbst organisieren.
Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Im Mittelpunkt soll stets der Gottesdienst stehen. Wo es erlaubt ist, sollte eine Person das Filmen oder Fotografieren übernehmen, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst Bilder zu machen. Oft ist man dann auch entspannter.
A. Formulare und Merkblätter für die Kirchliche Trauung
- Tr_Merkblatt zur Trauung (Merkblatt zur Trauung)
- Tr_Trausprüche für die Predigt
- Tr_Sprüche, Zitate, Weisheiten für das Liedblatt
B. Was Sie zum Traugespräch mitbringen sollten
- Ihre Wünsche und Vorstellungen zum Ablauf der Trauung (Trauspruch, Lieder, usw.)
- Das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur Trauung“: Formular Trauanmeldung . Auf jeden Fall sollten Sie wissen: Ihren Tauftermin und Taufort sowie Ihren Konfirmationstermin, Konfirmationsort und Konfirmationsdenkspruch (Bibelstelle).
- Sofern Sie schon standesamtlich geheiratet haben: die standesamtliche Heiratsurkunde und das Stammbuch.
C. Was Sie zur Trauung mitbringen sollten
- Die standesamtliche Heiratsurkunde und das Stammbuch
- Die Ringe (sofern sie einander die Ringe anstecken wollen).